WEG-Verwaltung

Die Wohnungseigentumsverwaltung gehört zu den wesentlichen Bereichen unserer Verwaltungsarbeit. Die damit einhergehenden „Aufgaben des Verwalters“ ergeben sich unter anderem aus § 27 WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Mit Hinblick hierauf und nach unserem Dafürhalten darüber hinaus gehören hierzu:

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